VPB: Skonto muss vereinbart werden

Immobilien-Eigentümer achten oft auf jeden Euro und lieben Rabatte und Skonti. Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen durchaus üblich. Damit kann man die Rechnungssumme reduzieren, wenn diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird.

VPB: Skonto muss vereinbart werden
 

Immobilien-Eigentümer achten oft auf jeden Euro und lieben Rabatte und Skonti. Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen durchaus üblich. Damit kann man die Rechnungssumme reduzieren, wenn diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu fünf Prozent Skonto räumen Handwerksfirmen in der Regel ein. Allerdings muss Skonto immer vorher vereinbart werden, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Verbraucher muss sich also zum Beispiel beim Sanitärinstallateur oder Heizungsbauer ausdrücklich nach Skonto erkundigen. Außerdem muss die Vereinbarung eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt werden, in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto abgezogen werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist, empfiehlt der VPB. Relevant ist dabei nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma – sofern nichts anderes vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktagen dauern. Das sollten die Auftraggeber unbedingt einkalkulieren.